Intersektionalität

Intersektionalität

Intersektionalität meint, dass soziale Kategorien wie zum Beispiel Gender, Race oder Klasse nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, sondern in ihren ‚Verwobenheiten’ und Wechselwirkungen analysiert werden müssen. Die Ursprünge von Intersektionalität liegen im Black Feminism und der Critical Race Theory, wobei der Begriff von der US-amerikanischen Juristin Kimberley Crenshaw geprägt wurde. Crenshaw betont, dass ohne das Bewusstsein für das Zusammenwirken von Diskriminierung aufgrund von Mehrfachzugehörigkeiten die daraus folgende Benachteiligung nicht erkannt und in ihrer Komplexität erfasst werden kann. Diese Blindheit beschreibt Crenshaw für Betroffen als „virtuelle Isolation“ – weil sie in öffentlichen Debatten und Entscheidungen nicht eingeschlossen sind. Dies passiert zum Beispiel dann, wenn die Erfahrung Schwarzer Frauen unsichtbar gemacht wird, indem weiße Frauen zur Betroffenheitsnorm von Sexismus und Schwarze Männer zur Betroffenheitsnorm rassistischer Diskriminierung gemacht werden.

Intersektionalität denkt damit vereinfachende Konzepte der Mehrfachdiskriminierung weiter. Mit „Mehrfachdiskriminierung“ wird beispielsweise gefasst, dass eine Frau mit Behinderung beim Zugang zu Karriere aufgrund ihres Geschlechts und beim Zugang zu einem Gebäude aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert wird. Während Mehrfachdiskriminierung also eine Addition oder Akkumulation von Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen zu unterschiedlichen Zeitpunkten bezeichnet, werden bei Intersektionalität  Diskriminierungsformen nicht getrennt voneinander betrachtet. Stattdessen werden sie in ihrer Überkreuzung als eigenständige Diskriminierungserfahrung gedacht. Crenshaw benutzt zur Veranschaulichung die Metapher einer Straßenkreuzung mit mehreren Straßen aus Sozialen Kategorien. Dort wo sich Race und Gender kreuzen, steht in der Mitte die Schwarze Frau, die sowohl aufgrund von Sexismus, als auch aufgrund von Rassismus eine intersektionale Diskriminierung erfährt. Aus dieser Intersektion von Diskriminierungserfahrungen, sagt Crenshaw, ergibt sich eine ganz eigene soziale Position der Schwarzen Frau. Bei Intersektionalität geht es also um das gleichzeitige Zusammenwirken von sozialen Ungleichheiten und eine Analyse ihrer Wechselwirkungen.

Diese Metapher der Straßenkreuzung ist allerdings in einem juristischen Kontext entstanden und laut der Pädagogin Katharina Walgenbach nicht ausreichend, um Machtverhältnisse und Diskriminierungserfahrungen in jedem anderen Kontext zu verstehen. Walgenbach sieht in Intersektionalitätskonzepten außerdem das Risiko der Bestätigung einer Norm von homogenisierenden Kategorisierungen, die eigentlich in frage gestellt werden soll.  Denn mit der Metapher einer Straßenkreuzung werden beispielsweise Gender und Race immer noch als isolierte Kategorien gefasst. Damit wird die Vorstellung reproduziert, dass jede Kategorie in sich homogen sei. Walgenbach hat daher mit weiteren Wissenschaftler*innen der Humboldt Universität das Konzept der Interdependenzen entwickelt.  Anstatt von Abhängigkeiten zwischen Kategorien bzw. Machtverhältnissen auszugehen, geht es hier darum, die Kategorien an sich als interdependent und heterogen zu erfassen. Anders als bei der Metapher der Kreuzung, gibt es hier keinen Zusammenprall getrennter Ursachen für Diskriminierung, sondern eine wechselseitige Verschränkung der Diskriminierungsdimensionen, die von Anfang an existiert. „Gender“ ist somit durch die Verwobenheiten immer auch ein Teil der anderen sozialen Kategorien und umgekehrt andere Kategorien auch immer abhängig von Gender. Mit Interdependenz wird „Intersektionalität“ gegenwärtig also nochmals weitergedacht.

 

Quellen

Alltagsrassismus

Rassismus wirkt auf unterschiedlichen Ebenen und durchzieht gesellschaftliche, politische und soziale Strukturen. Alltagsrassismus ist eine Ebene davon. Mit diesem Begriff wird zusammengefasst, was Menschen, die von Rassismus adressiert werden, unvermittelt und in jedem Moment im öffentlichen Leben erfahren können. Es geht um die alltägliche Anders-Machung. Von Rassismus adressierte Menschen werden aufgrund äußerlicher Merkmale und Annahmen über Herkunft, Sprache und Sozialisierung einer Gruppe zugeordnet. Im Alltagsrassismus äußern sich Vorurteile und stereotype Vorannahmen über diese konstruierten Gruppen. Diese zeigen sich z.B. durch kurze Blicke, alltägliche Interaktionen, Kommentare oder in der Werbung. Diese kleinen Momente häufen sich und gewinnen so an Schwere für die Menschen, die mit ihnen anders gemacht werden. Diese Form des Rassismus wird auch Mikroagression genannt. Kennzeichnend ist also, dass durch Alltagsrassismus Personen immer wieder die Botschaft erhalten, als „anders“ wahrgenommen zu werden und dementsprechend nicht als gleichwertiger Teil der gesamten Gesellschaft.

Nebensächlich ist dabei, ob die Botschaft mit Absicht oder unabsichtlich gesandt wird oder mit positiven oder negativen Absichten – Die Botschaft der Abgrenzung gegenüber Personen, die Rassismus erfahren, bleibt dieselbe. Diese Beschreibung geht auf diverse Autor*innen zurück, die in den letzten Jahren öffentlich über Rassismus geschrieben und gesprochen haben. Dabei zu nennen sind vor allem Alice Hasters und Mohamed Amjahid – beide verfassen empfehlenswerte Texte – in Büchern, in deutschsprachigen Zeitungen, in Podcasts und auf Instagram.

Allyship

Allyship ist ein englisches Wort und wird ins Deutsche meist mit „Verbündet-Sein“ übersetzt. Verbündet wofür oder wogegen? – Gegen Diskriminierungsformen, gegen die Benachteiligung von Menschen, die auf Grund von zugeschriebenen Merkmalen anders behandelt werden, schlechtere Möglichkeiten haben und unter Vorurteilen leiden.

Allyship oder Verbündet-Sein ist etwas, dass privilegierte Menschen üben können. Es geht um das Handeln und Denken von Personen, die Privilegien genießen und unterschiedliche Diskriminierungen nicht erfahren können also beispielsweise nicht durch rassistische Aussagen und Handlungen adressiert werden.

Allies möchten sich solidarisch zur der an den Rand gestellten Gruppe verhalten. Das heißt vor allem, das eigene Handeln und Denken stetig zu hinterfragen. Es reicht nicht aus gegen z.B. Rassismus öffentlich Haltung zu beziehen. Verbündet-Sein heißt auch, eigene Vorurteile und Anteile an der Unterdrückung betroffener Personen zu erkennen. Das bedeutet, sich kritisch mit der eigenen Sozialisierung, den eigenen Privilegien und auch den Vorteilen zu befassen und aktiv Räume und Positionen (wie beispielsweise Sprecher*innenrollen, Jobs, Redeanteile) zu öffnen und ggf. abzugeben. Verbündet-sein ist eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit sich selbst und geht Hand in Hand mit dem Verantwortungsgefühl sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einzusetzen.

Diese Beschreibung geht vor allem auf Tupoka Ogette zurück. Sie ist Autorin des Bestsellers „exit racism“, in dem sie die Entstehungsgeschichte des Rassismus, vor allem in Deutschland, erläutert und aufzeigt, wie sich rassistische Strukturen in Denken, Handeln und Gesellschaft eingeschrieben haben. Seit vielen Jahren thematisiert sie Rassismuskritik und Antirassismus im deutsch-sprachigen Raum. Neben ihrem Buch, was es auch als Hörbuch auf spotify gibt, postet sie auch regelmäßig zu Antirassismus auf ihrem Instagram-Account.

Hate Crime / Bias Crime -Begrifflichkeit

Der Begriff hate crime kommt aus der anglo-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, wobei es aufgrund des hohen Bezuges zum gesellschaftlichen Kontext weder in den USA, noch in Europa eine einheitliche Definition gibt. Denn hate crimes entstehen aus gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und somit stehen sie auch im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Aber was bezeichnet hate crime dann? Der Begriff hate crime beschreibt eine strafrechtlich relevante Handlung, die sich direkt gegen Personen oder indirekt über ihren Besitz gegen sie richtet und als Botschaftsverbrechen eine bestimmte Gruppe adressieren. Dies kann beispielsweise durch Bedrohung, physische Gewalt oder auch Einschüchterung stattfinden. Außerdem sind die Täter*innen hierbei teilweise oder gänzlich durch Vorurteile geleitet, welche sie gegenüber bestimmten Merkmalen wie zum Beispiel Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung haben. Wie hate crime basieren auch die übersetzten Begriffe Hasskriminalität und Hassverbrechen also auf vorurteilsgeleiteten Motiven und nicht – wie die Begriffe irreführenderweise vermuten lassen – auf dem individuellen Hass gegenüber dem oder den Geschädigten. Oder anders gesagt: hate crimes richten sich nicht gegen ein Individuum, sondern das Opfer wird aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten vom Täter oder der Täterin imaginierten Gruppe ausgewählt. Die Tat muss also als eine Art Botschaftsverbrechen verstanden werden, welche zwar Einzelpersonen angreift, sich stellvertretend aber auch an eine angenommene Zugehörigkeitsgruppe richtet. Diese werden mitgemeint, eingeschüchtert, bedroht und verängstigt. Deshalb werden für hate crime auch höhere Strafmaße gefordert. Während der Begriff der Hasskriminalität also irreführend ist, wären geeignetere Bezeichnungen für diese spezielle Art von Straftaten beispielsweise im Englischen der Begriff des bias crime– oder im Deutschen vorurteilsgeleitete Kriminalität oder vorurteilsgeleitete Straftaten.

 

Quellen

  • Perry, Barbara (2009): The victims of hate crime. Praeger perspectives No.3
  • Pinar, Gül (2015): Rechtsextremismus und Hate-Crime-Gesetze

 

Hate Crime / Bias Crime - Rechtliche Lage

Hinweis: Dieser Beitrag wurde im September 2021 verfasst und beinhaltet keine etwaigen Reformen der Ampel-Koalition oder folgenden Koalitionen.

 

Wie wir in dem Beitrag zur Begrifflichkeit hate crime erklärt haben, geht es bei dem Ausdruck um eine kriminelle Handlung mit Vorurteilsmotiv, die sich, stellvertretend an einem Individuum, gegen alle Angehörigen einer bestimmten Gruppe richtet und als Botschaftsverbrechen verstanden werden muss. Man könnte also meinen, dass hier ein besonderes Strafrecht Anwendung finden müsste, da hate crimes auf zahlreichen Ebenen eine besondere Schwere beinhalten. So verstoßen hate crimes beispielsweise gegen zahlreiche Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in denen unter anderem das Recht auf Menschenwürde, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert ist sowie das Verbot von Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung. Dementsprechend gibt es in einigen europäischen Ländern eine spezielle Hate-Crime-Gesetzgebung, wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien oder Spanien. In Deutschland jedoch nicht.

Dabei gibt es viele Gründe, warum die Einführung von hate crimes als eigener Strafbestand nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Es geht hier zum einen um den symbolischen Wert für die Angehörigen der Gruppen, gegen die hate crimes gerichtet werden. Entsprechende Gesetze könnten signalisieren, dass die Strafgerichtsbarkeit die Situation erkennt und sich den Schutz der Betroffenen zur Aufgabe macht. Außerdem würde eine entsprechende Gesetzgebung das Vertrauen in die Strafverfolgungs- und Strafrechtssysteme erhöhen, was Betroffene dazu bewegen könnte, hate crimes eher anzuzeigen. Dies ist von äußerster Relevanz, da davon ausgegangen wird, dass aktuell viele Betroffene aufgrund von mangelndem Vertrauen hate crimes eben nicht anzeigen, was zu einer hohen Dunkelziffer und einer starken Untererfassung führt. Dazu trägt auch die mangelnde Datenerhebung zu hate crimes in vielen EU-Mitgliedstaaten bei.

Ein weiteres, wichtiges Argument für die Einführung eines eigenen Strafbestandes ist der Umstand, dass Ermittler*innen, Staatsanwält*innen oder Richter*innen hate crimes ohne eine rechtliche Kategorie oft nicht richtig bearbeiten, indem sie den Betroffenen beispielsweise misstrauen oder vorurteilsgeleitete Motive nicht berücksichtigen oder ausreichend untersuchen. Vor allem bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist es von hoher Relevanz, dass vorurteilsgeleitete Motive erkannt werden, um die Tat vor Gericht richtig zu kontextualisieren und gegebenenfalls entsprechende Beweise aufzunehmen.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schlägt in einer Veröffentlichung zu Hate-Crime-Gesetzen konkrete Schritte vor, die über die reine Gesetzgebung hinausgehen und zum Ziel haben, vorurteilsgeleitete Gewalt zu bekämpfen. Dazu gehören:

  • Schulung von Strafverfolgungspersonal bezüglich der Ermittlung von hate crimes, der Arbeit mit Opfern und der strafrechtlichen Verfolgung von Fällen;
  • Sammeln genauer Daten über Verbrechen mit einem Vorurteilsmotiv, auch wenn solche Verbrechen strafrechtlich nicht als hate crimes verfolgt werden;
  • Bereitstellen von Rechtsmitteln gegen Diskriminierung im bürgerlichen Recht;
  • Einführen von Antidiskriminierungsinstanzen mit einem Mandat, Opfer von hate crimes und Diskriminierung zu unterstützen;
  • Gemeinschaften ansprechen und Beziehungen zwischen Strafverfolgungsinstanzen und betroffenen Gruppen fördern, sodass sich Geschädigte bestärkt fühlen, Verbrechen anzuzeigen;
  • Bildungsarbeit für die Öffentlichkeit über Toleranz und Nichtdiskriminierung.

Diese über den rechtlichen Rahmen hinausgehenden Schritte zeigen, wie tiefsitzend das vorurteilsgeleitete Motiv ist und dass es mehr als nur eines Gesetzes bedarf, um dagegen vorzugehen. Eine eindeutige Gesetzgebung wäre jedoch ein guter Anfang.

 

Quellen:

Sprache dekolonisieren

“(…) Sprache verändert unsere Wahrnehmung. Weil ich das Wort kenne, nehme ich wahr, was es benennt.”
Das schreibt Kübra Gümüşay in ihrem 2020 erschienenen Buch “Sprache und Sein”, aus dem in diesem Beitrag noch mehr Zitate folgen werden.

Wörter und alltägliche Floskeln transportieren oft tradierte Ideen des Kolonialismus, der sich in der Sprache manifestiert hat. Dabei handelt es sich um rassistische Ausdrücke sowie um Wörter, die Menschen in Gruppen einteilen, voneinander durch imaginierte Merkmale abgrenzen und sie als ‘Anders’ definieren. Historisch betrachtet brauchte es eine ideologische Grundlage, um koloniale Gewalt gegenüber den als ‘die Anderen’ definierten Menschen auszuüben, weshalb ein Diskurs darüber geführt wurde, dass Menschen nach ‘Rassen’ unterteilt und diese wiederum in Hierarchien eingeteilt werden könnten. Die Etablierung der Definition der ‘Anderen’ sowie der Rassentheorie legitimierte also gewaltsame Besetzungen und Kriege.
Sprachlich haben sich diese Gedankengrundlagen in rassistischen Wörtern manifestiert und werden bis heute unreflektiert verwendet, was eine Normalität der sprachlichen Abgrenzung von Menschen zur Folge hat.
“Wenn Sprache unsere Betrachtung der Welt so fundamental lenkt – und damit auch beeinträchtigt -, dann ist sie keine Banalität, kein Nebenschauplatz politischer Auseinandersetzungen. Wenn sie der Stoff unseres Denkens und Lebens ist, dann müsste es selbstverständlich sein, dass wir uns immer wieder fragen, ob wir einverstanden sind mit dieser Prägung. (…) Sprache ist mächtig. Und Macht bedeutet Verantwortung”,so Gümüşay.
Um Sprache zu dekolonisieren, schlägt die Sprachwissenschaftlerin Susan Arndt eine Art öffentlich eingesetzte Kommission vor, die aus Expert*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen und Politiker*innen bestehen sollte, denn Rassismus ist ein strukturelles Problem, das strukturell angegangen werden muss. Denn in rassistischen Wörtern wird Gewalt transportiert und täglich reproduziert. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sieht Arndt im diskriminierungsfreien Sprechen nicht, denn Rassismus ist keine Meinung. Dass diese oft englisch seien, wie etwa der Begriff „People of Color“, liege daran, dass in Deutschland sehr lange nicht über Rassismus gesprochen wurde.
Vokabellücken oder Sprachlosigkeit bedeutet der Verzicht auf rassistische Wörter nicht – nach Arndt gibt es jahrzehntelange antirassistische Vorarbeit und entsprechend viele diskriminierungsfreie Begriffe, die analog verwendet werden können. Dies erklärt z.B., warum es notwendig war Straßennamen umzubenennen und es schon lange überfällig wird Supermarktprodukte neu zu benennen, wie z.B. ‘Schaumküsse’. Um nochmal mit einem Zitat von Gümüşay die Wichtigkeit der Sprache hervorzuheben: “Klar ist also: Wir müssen uns mit der Architektur der Sprache beschäftigen, die unsere Realität erfassen soll. Damit wir aussprechen können, was ist. Damit wir sein können, wer wir sind. Damit wir sehen können, wer die jeweils anderen sind.” (Gümüşay 2020: 21).

 

Quellen: